Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Im Notfall
Notruf 110, Notruf-Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen

Wenn Sie polizeiliche Hilfe brauchen: Wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!

Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig:

Wer ruft an?
Geben Sie Ihren Namen an.

Was ist passiert?
Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben.

Wo ist es passiert?
Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort, wo sich etwas ereignet hat. Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, können Smartphone oder PKW-Navigationsgerät helfen.

Wann ist es passiert?
Geben Sie möglichst genau die Zeit, oder den Zeitraum des Geschehens an.

Wie ist es passiert?
Schildern sie kurz den Ablauf des Geschehens.

Warum ist es passiert?
Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen?

Wer ist beteiligt?
Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.

Sie können also von jedem Telefonanschluss, egal ob Telefonzelle, der heimische Telefonapparat oder vom Handy aus, die Polizei in Notfällen gebührenfrei erreichen.

Notruf-Fax für Menschen mit Sprach- / Höreinschränkungen 

Die meisten Behörden haben spezielle Faxnummern geschaltet, an die Menschen mit Sprach-/Höreinschränkungen im Notfall ein Fax senden können. Einen Vordruck dazu finden Sie rechts auf der Seite zum Download. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.

Notruf-Faxnummer der Polizei Essen: 0201 829 7299

Notruf 110

Über den Notruf „110“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen rund um die Uhr schnelle und wirksame Hilfe durch die Polizei. Bei den Leitstellen der Polizeibehörden signalisieren Telefoncomputer den speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in diesen Fällen höchste Priorität.

Alle erforderlichen Angaben der Hilfesuchenden werden sofort aufgenommen und mit einem speziellen Computersystem automatisch auf Plausibilität geprüft. Nach einsatztaktischer Bewertung durch die Polizeibeamtinnen oder -beamten der Leitstelle werden Funkstreifenwagen - möglichst in der Nähe des Einsatzortes - zur Hilfeleistung entsandt.

Während der Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt, werden parallel in der Leitstelle alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordiniert. So werden z. B. zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110