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Polizei NRW
Dein Auftrag: Du machst die Polizei handlungsfähig!
Die Polizei funktioniert nicht von selbst – es bedarf einer modernen Verwaltung, um die vielfältigen Anforderungen zu meistern.
LAFP NRW

Die Polizei funktioniert nicht von selbst – sie braucht eine moderne Verwaltung um die vielen Aufgaben zu meistern. Dabei unterstützen uns die Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektoren in den Polizeibehörden. Mit ihrer rechtlichen Fachkompetenz, veranlassen, betreuen und kontrollieren sie die Verwaltungsprozesse und ermöglichen die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten des Landes NRW.

Die Polizei NRW bietet Dir ein duales Studium zur Regierungsinspektorin/zum Regierungsinspektor an. Das dreijährige Studium schließt du mit einem Bachelor of Laws ab uns bist somit bestens vorbereitet auf die spannenden Aufgabenfelder der Polizeiverwaltung. Zusätzlich bieten sich für Dich nach dem Studium vielseitige berufliche Perspektiven. Bei uns hast Du die Möglichkeit, Dich weiter fortzubilden und deine neue Fähigkeiten in beruflichen Positionen, die deinem Qualifikationsniveau entsprechen, einzubringen. 

Klingt das ganz nach Deinen Kompetenzen und Deinen beruflichen Vorstellungen? Dann bewirb Dich doch gerne bei uns, der Polizei NRW! Alle Informationen rund um Deine Bewerbung als Regierungsinspektorin/ Regierungsinspektor findest du auf dieser Seite. 

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt. Ebenfalls erwünscht sind die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX.

1. Was muss ich mitbringen?
 

Persönliche Voraussetzungen

  • Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
  • Du hast am Tag der Einstellung das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich, weitere Infos findest du hier
  • Du lebst in geordneten Wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies bedeutet vorhandene finanzielle Verbindlichkeiten (Ratenzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen, Rückzahlung von Krediten) werden laufend erfüllt. Ebenso müssen bis zum Zeitpunkt der Einstellung ggfs. vorhandene Insolvenzverfahren vollständig abgeschlossen sein, inklusive der sich anschließenden Wohlverhaltensphase.

Gesundheitliche Voraussetzungen

  • Für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis gelten besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch einen Amtsarzt festgestellt. Deine zuständige Einstellungsbehörde wird während des Bewerbungsverfahrens diesbezüglich auf Dich zukommen. 

Schulische Voraussetzungen

  • Du kannst das volle Fachabitur (schulischer und praktischer Teil) oder das Abitur vorweisen.

oder 

  • Du hast eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen oder konntest bereits Berufserfahrung sammeln? Auch hiermit könnte eine Bewerbung in Frage kommen.
     
2.    Ablauf Deines Bewerbungsverfahrens


Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Polizei NRW. Neben den Daten, die Du online eingibst, wirst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses außerdem aufgefordert uns eine Reihe an Dokumente zuzusenden (postalisch an: LAFP NRW, Dezernat 53, RIA, Weseler Straße 264, 48151 Münster). Wir benötigen folgende Dokumente: 

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (in Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse, weitere Infos dazu findest du hier.
  • Falls Du Deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung.
  • Falls gegen Dich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war oder Du bereits strafrechtlich verurteilt worden bist, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bitte beachte hier, dass auch eingestellte Verfahren angegeben werden müssen. 
     
3.    Was passiert nach meiner Bewerbung?
  • Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Online-PC-Test und einem mündlichen Verfahrensteil. Bitte beachte, dass das Verfahren, aufgrund der Tatsache, dass wir unsere Bewerberinnen und Bewerber nach der Bestenauslese auswählen, bis zum Frühjahr oder Sommer des Einstellungsjahres andauern kann. 
  • Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) prüft im ersten Schritt Deine eingehenden Bewerbungen auf Vollständigkeit der Unterlagen und das Erfüllen der Bewerbungsvoraussetzungen.
  • Der Online-PC-Test beginnt direkt nach Bewerbungseingang und Prüfung Deiner Voraussetzungen. Hierzu erhältst Du eine entsprechende Einladungsmail an die von Dir in den Bewerbungsunterlagen genannte E-Mail Adresse. Achtung: Die Einladung erfolgt durch ein Fremdunternehmen im Auftrag der Polizei NRW.
  • Daraufhin erfolgt nach Reihenfolge der Testergebnisse des Online-PC-Tests, eine Einladung der Bewerbenden zum mündlichen Verfahrensteil.
  • Die Einladung zum mündlichen Verfahrensteil erfolgt im Normalfall durch eine wohnortnahe Behörde. Dies kann allerdings abweichen, wenn die Testkapazitäten in den Behörden erreicht sind. Die Einladung dazu erhältst Du über das Bewerbungsportal und per E-Mail.
  • Nun wird durch die Polizei NRW eine Rankingliste erstellt. Ab dem Frühjahr des Einstellungsjahres beginnt die Verteilung der Einstellungsbescheide. Bitte hab diesbezüglich Geduld, solange Du von uns noch keine Rückmeldung hast, befindest Du Dich im Auswahlverfahren.
  • Nach dem erfolgreichen absolvieren des Auswahlverfahrens und einer vorbehaltlichen Einstellungszusage durch die Einstellungs- und  Ausbildungsbehörde, wirst Du dazu aufgefordert, eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt durchzuführen. Das Gesundheitszeugnis, welches Du nach der Untersuchung erhältst, sendest Du bitte an Deine zuständige Einstellungs- und Ausbildungsbehörde. 
Das duale Studium

Ein duales Studium besteht nicht nur aus theoretischem Unterricht, denn Du bekommst schon während des Studiums viele interessante praktische Inhalte aus deinem zukünftigen Berufsalltag vermittelt. Hierzu ist das Studium in theoretische und praktische Phasen gegliedert. Die Theorie absolvierst du an der Hochschule und die praktischen Elemente bekommst du in den Einstellungs- und Ausbildungsbehörden vermittelt. Es gibt während des Studiums insgesamt 4 fachwissenschaftliche Studienphasen und 5 Praxisabschnitte. 

1.   Die Theorie


Die theoretischen Inhalte Deines Studiums bekommst Du an einem der Standorte der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) vermittelt. Eine konkrete Übersicht dazu findest du hier.

Die Theorie des Studiums ist abwechslungsreich gestaltet und vermittelt Dir sowohl Kernelemente des öffentlichen Rechts sowie tiefgreifende Kenntnisse im Finanzmanagement, Staats- und Europarecht und sozialwissenschaftliche Grundlagen. Das Studium ist in 6 verschiedene Modulgruppen (d.h. Themenblöcke) eingeteilt, durch zwei weitere Wahlpflichtblöcke können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.

Ein Modul ist beispielsweise das Personalrecht. Hier lernst du unter anderem rechtliche Grundlagen des Personalwesens kennen. Zugehörige Teilmodule dieses Hauptmoduls sind beispielsweise das Beamtenrecht und das Arbeitsrecht. Auch die juristischen Methoden und das Rechnungswesen bilden beispielsweise Module des Studiengangs ab. Die konkrete Modulübersicht findest du hier.

2.   Die Praxis


Während des Studiums hast Du nicht nur theoretische Lernphasen in der Hochschule, sondern auch praktische Phasen, in denen Du bereits spannende Sachverhalte Deines zukünftigen Berufsalltags lernst. In der praktischen Phase absolvierst Du eine Art Praktikum in einer wohnortnahen Polizeibehörde und lernst verschiedenste Aufgabenbereiche und Abteilungen kennen. Beispielsweise erfährst Du wie man Verträge überprüft oder wie die Investitionsplanung bei einer Behörde abläuft. Aber auch das Mitwirken an Bewerbungsgesprächen oder das Kennenlernen der Stellungsbesetzungsverfahren sind mögliche Aufgabenbereiche der Praxisphasen. In den Praxisabschnitten lernst Du aber z.B. auch das Waffenrecht kennen, kümmerst Dich um die Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit bei der Beantragung von „Kleinen Waffenscheinen“ und um Ordnungswidrigkeitsverfahren. 

Der Berufsalltag 

Als Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor bist Du nach deinem Studium im Personal-, Beschaffungs- und Finanzwesen von Polizeibehörden eingesetzt. Hier sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf der vielfältigen und anspruchsvollen Verwaltungsaufgaben. 

Im Personalwesen bist Du beispielsweise mit der Organisation und Beratung im Hinblick auf Neueinstellungen betreut. Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat bildet einen weiteren Teil ab. Zusätzlich sorgst Du als Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor mit Hilfe Deiner rechtlichen Kenntnisse, für eine gerichtsfeste Umsetzung der Personalverwaltung. Beispielsweise beschäftigst Du Dich als Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor mit dem Disziplinarrecht. Hier geht es um die rechtliche Einordnung und Bewertung der Sachverhalte, bis hin zum formalen Einleiten und Durchführen des Verfahrens. Aber auch die Begleitung von Gerichtsverfahren und Anhörungen gehören zu Deinem zukünftigen Aufgabenbereich. 

Im Beschaffungswesen werden von Dir Einkäufe koordiniert und betreut. Wenn eine Abteilung also etwas bestellen möchte, kommt sie auf Dich zu. Du kümmerst Dich als Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor darum, dass deine Kolleginnen und Kollegen die Ware zeitnah, ordnungsgemäß und zu guten Konditionen erhalten. Des Weiteren werden Rückgaberechte von beschlagnahmten Gegenständen abgefragt und Mietvertragsangelegenheiten abgewickelt. 

Im Finanzwesen bist Du für die fachgerechte Prüfung von Eingangsrechnungen, die Einleitung von Vergabeverfahren und das Controlling zuständig. Zudem bist Du als Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor für die Überwachung des Budgets der Behörde verantwortlich.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Ordnungs- und Leistungsverwaltung. Hier bist Du zum Beispiel für die Erteilung und das Entziehen von waffenrechtlichen Erlaubnissen mit der Teilnahme an Durchsuchungen und Gerichtsverhandlungen zuständig. Des Weiteren beschäftigst du Dich mit Fragen des Zivil- und Versicherungsrechtes.

Das bieten wir – darum lohnt sich das duale Studium bei der Polizei NRW
Work-Life Balance


Bei uns kannst Du Deine Arbeitszeit flexibel und nach deinen individuellen Bedürfnissen planen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitmodelle und mobile Arbeitsformen ermöglichen Dir eine optimale Vereinbarkeit von Familie, Hobby und Beruf. 

Faire Bezahlung: Mit dem Studium Geld verdienen? Bei uns ist das möglich. Schon während Deiner Ausbildung erhältst Du einen attraktiven Verdienst – die sogenannten Anwärterbezüge betragen brutto einheitlich 1.305,68 Euro monatlich. Bei steuerlichen Abzügen während der Ausbildung von ca. 53 Euro bleiben Dir netto ca. 1.253 Euro. Krankheitskosten werden über die Beihilfe zu 50% übernommen, die Absicherung über die weiteren 50% muss mit einer Krankenversicherung einschließlich Pflegeversicherung ab dem Tag der Einstellung privat übernommen werden, die Überprüfung der Kosten im Vorfeld ist zu empfehlen. 
Karriereaussichten: Nach einem erfolgreich absolvierten Studium bieten wir Dir eine garantierte Übernahme. 

  • Die Beförderungsämter einer Regierungsinspektorin und eines Regierungsinspektoren lauten folgendermaßen:
  • Regierungsoberinspektorin/ Regierungsoberinspektor,
  • Regierungsamtfrau/ Regierungsamtmann,
  • Regierungsamtsrätin/ Regierungsamtsrat und
  • Regierungsrätin und Regierungsrat. 

Eine weitere Möglichkeit der beruflichen Entwicklung ist nach Bewährung von mindestens drei Jahren nach Erhalt der Laufbahnbefähigung 2.1 ein berufsbegleitendes Masterstudium „Master of Public Management“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2 nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren. 

Wertvolles Wissen


Man lernt nie aus. Das wissen auch wir, denn bei uns hast Du die Wahl aus über 1.000 Seminaren für deine Fortbildung!

Gesundes Arbeiten


Durch unsere vielseitigen Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements sorgen wir dafür, dass Du auch während der Arbeit deine Gesundheit aktiv fördern kannst. Dazu bieten wir Dir unter anderem vielseitige Sportmöglichkeiten.
Erfahre mehr 

Auslandsstudium 


Du möchtest dein Studium im Ausland absolvieren? Kein Problem! Bei der HSPV hast du die Möglichkeit, einen Teil Deines Studiums als Regierungsinspektorin/Regierungsinspektor im Ausland an einer Partnerhochschule der HSPV NRW zu absolvieren. Statt eines Projektes, welches während Deiner Studienzeit anfällt, kann in Abstimmung mit der Einstellungsbehörde auch ein Auslandsstudium gewählt werden. Dadurch ist es möglich, ein bis zu dreimonatiges Auslandsstudium zu absolvieren. Du kannst auch neben den Projektphasen ein Praktikum im Ausland absolvieren, dies ist in Absprache mit deiner Einstellungsbehörde ebenfalls für eine Dauer von bis zu 3 Monaten möglich. Hier findest Du eine Übersicht dazu, in welchen Hochschulen das Auslandsstudium absolviert werden kann. 

Sportförderung


Du bist Spitzensportler? Dann kommt für Dich eventuell Sportförderung in Frage. Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet Dir berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.

Wann kommt für Dich die Möglichkeit einer Sportförderung in Betracht?


Deine ausgeübte Sportart sollte im Jahr Ihrer Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische, paralympische oder deaflympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen.

Welche Bereiche sind von der Sportförderung ausgenommen?


Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten.

Damit wir prüfen können, ob Du die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch nehmen kannst, füllst Du bitte im Bedarfsfall das Formular 3 vollständig aus. Die Formulare stehen Dir hier zum Download zur Verfügung.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110