(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesem Satz beginnt der erste Artikel unseres Grundgesetzes. Alle staatlichen Institutionen sind verpflichtet diese Würde zu achten und zu schützen.
Der würdevolle Umgang zwischen Staat und Bürgern ist die Basis unserer Demokratie und unterscheidet uns von autoritären und diktatorischen Staatsformen.
Die Menschenwürde ist für uns als Polizei die Maxime jeglichen polizeilichen Handelns, denn sie inkludiert einen respektvollen Umgang miteinander sowie die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen.