Frau Bödefeld
Telefon: 0201 829 2122
und
Herr Blazejczak
Telefon: 0201-829 2121
Frau Bödefeld
Telefon: 0201 829 2122
und
Herr Blazejczak
Telefon: 0201-829 2121
Frau Gaal 829-2152
Herr Junker 829-2158
Mail: za12waffr.essen [at] polizei.nrw.de (za12waffr[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Spohrer 829-2124
Frau Keul 829-2123
Mail: za12waffr.essen [at] polizei.nrw.de (za12waffr[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Zechlin
Telefon: 0201 829 2156
Frau Tkaczuk
Telefon: 0201 829 2156
Frau Kortas-Müller
Telefon: 0201 829 2126
Einschränkungen des Publikumsverkehrs
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag und Dienstag von 8-11 Uhr
Donnerstag von 7:30-10:30 Uhr und von 13-14:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit zwecks Terminabsprache:
Waffenrecht für den Bereich Jäger und Sportschützen:
Nachname beginnt mit A-K: 829 2152 und 829 2158
Nachname beginnt mit L-Z: 829 2123 und 829 2124
Sie können uns auch weiterhin per E-Mail erreichen unter ZA12.Essen [at] polizei.nrw.de.
Gerne nehmen wir Ihr Anliegen auch postalisch in Empfang unter der Anschrift
Polizeipräsidium Essen
ZA 12 Waffenrecht
Theodor-Althoff-Straße 4
45133 Essen
Was regelt das Waffengesetz und was bedeutet das für mich als Bürger? Wer ist die richtige Ansprechperson für mich, bei Fragen zum Waffenrecht oder zur Erteilung eines Waffenscheins? Welche Waffen sind erlaubt und welche verboten?
Antworten hierauf finden Sie unter Waffenrecht | Internetwache Polizei NRW