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Demonstration in der Innenstadt
Anzeige einer Versammlung
Anzeigeverfahren für Versammlungen unter freiem Himmel
Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz (GG) verankert.

 

Planung und Anmeldung einer Versammlung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Kreispolizeibehörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen.

Sollten Sie eine Versammlung mit weniger als 48 Stunden Vorlauf veranstalten wollen, müssen Sie diese unverzüglich – notfalls telefonisch – gegenüber der zuständigen Kreispolizeibehörde anzeigen. Bei dieser können Sie sich auch zu einer in Planung befindlichen Versammlung beraten lassen. Nur Versammlungen aus spontanem Anlass (Spontanversammlungen) bedürfen keiner vorherigen Anzeige (siehe § 10 VersG NRW).

Alternativ können sie die Anzeige auch schriftlich oder im Wege der Vorsprache bei der zuständigen Kreispolizeibehörde vornehmen.

 

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung unter der
Telefonnummer 0201 829-2157 oder -2163,
per Fax unter 0201 829-2129
oder an die folgende E-Mail-Adresse: ZA12Versammlungsrecht.Essen [at] polizei.nrw.de (ZA12Versammlungsrecht[dot]Essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Für die Anzeige auf schriftlichem Wege / per E-Mail nutzen Sie bitte dieses Formular.

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