Artikel 8

Artikel 8 Versammlungen
Artikel 8
Abs. 1 "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Welche Rechte und Pflichten es im Rahmen einer Versammlung gibt, regelt in NRW das Versammlungsgesetz NRW.

Wir als Polizei sind dazu verpflichtet JEDE Versammlung, egal welchen Inhaltes, zu begleiten und zu schützen. Gleichzeitig sind wir als Versammlungsbehörde für die Genehmigungsverfahren zuständig. Im Jahr 2023 gab es in den Stadtgebieten Essen und Mülheim ca. 600 angemeldete Versammlungen. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110