Newsticker
05.07.2025 | 20:27 Uhr
Der Einsatz ist beendet. Hier finden Sie unsere Abschluss-Pressemeldung:
Sechs Versammlungen am Samstag verlaufen überwiegend friedlich - Polizei zieht Bilanz
05.07.2025 | 19:27 Uhr
Nachdem der rechte Aufzug nach der Zwischenkundgebung am Ludgeriplatz seinen Weg zurück zum Hauptbahnhof Münster fortgeführt hat, wurde die Versammlung dort beendet.
05.07.2025 | 18:18 Uhr
Nachdem die Versammlungsbehörde der Polizei Münster neue beschränkende Verfügungen erlassen hat, setzt die rechte Versammlung ihren Aufzug fort.
Aktuell läuft die Zwischenkundgebung am Ludgeriplatz.
05.07.2025 | 16:15 Uhr
Demonstrationen im Innenstadtbereich - rechter Aufzug angehalten: Die Polizei hat den rechten Demonstrationsaufzug auf der Hafenstraße aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Gewalt- und Einschüchterungsverbot nach dem Versammlungsgesetz NRW angehalten. Danach ist unter anderem ein paramilitärisches Auftreten von Versammlungen verboten. Dieses liegt vor, wenn das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer militärischen Einheit ähnlich ist, Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.
05.07.2025 | 15:55 Uhr
130 rechtspolitische Demonstranten, sowie rund 1200 Menschen in vier Gegendemonstrationen befinden sich aktuell im Bereich zwischen dem Hauptbahnhof Münster und dem Ludgeriplatz.
05.07.2025 | 14:26 Uhr
Aufgrund von Demonstrationen im Innenstadtbereich kommt es auch auf der Wolbecker Straße zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Umfahren Sie den Stadtbereich am besten großflächig und lassen Sie das Auto -wenn möglich- ganz zuhause.
05.07.2025 | 13:23 Uhr
Mit unseren mobilen Presse-Teams sind wir heute für Pressevertreterinnen und -vertreter im Einsatz.
05.07.2025 | 12:48 Uhr
Wir sind heute mit Kommunikationsteams für Eure Anliegen im Einsatz
Unsere Kommunikationsteams sind für Euch im Einsatz. Wenn Ihr Anliegen oder Probleme habt, sprecht sie einfach an. Gemeinsam werden im Rahmen des Möglichen Lösungen gefunden.
05.07.2025 | 12:08 Uhr
Aktuell kommt es im innerstädtischen Bereich wegen diverser Demonstrationen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Meiden Sie - wenn möglich - mit dem Auto die Innenstadt.
04.07.2025 | 13:40 Uhr
Pressemitteilung "Versammlungen am 05.07. in Münster - Polizei informiert zu Verkehrssperrungen"
03.07.2025 | 14:48 Uhr
27.06.2025 | 16:52 Uhr
Allgemeine Informationen:
Samstag finden im Innenstadtbereich zwischen dem Hauptbahnhof und dem Ludgeriplatz von Münster mehrere Versammlungen statt.
Bislang wurden Versammlungen im Zeitraum von 12 bis 20 Uhr angezeigt. Die Polizei schützt die Wahrnehmung des Versammlungsrechts und wird die angezeigten Versammlungen begleiten.
Die Polizei hat die angezeigten Versammlungen intensiv geprüft, mit dem Ergebnis, dass für keine Versammlung Verbotsgründe vorliegen. Im Mittelpunkt unserer Aufgaben steht daher der Schutz aller Versammlungen, solange die vom Grundgesetz geforderte Friedlichkeit gewahrt bleibt. Straftaten werden wir konsequent verfolgen. Um einen bestmöglichen Verlauf der verschiedenen Versammlungen zu gewährleisten, bitten wir darum, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.
Seit Montag, dem 30.06.2025, hat die Polizei Münster ein Bürgertelefon eingerichtet. Bis einschließlich Samstag können Bürgerinnen und Bürger unter der Rufnummer 0251/ 275-1112 ihre Fragen und Anliegen rund um die Versammlungen unmittelbar an die Polizei richten.
Informationen zu Verkehrsbehinderungen:
Es wird zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen im gesamten Innenstadtbereich kommen.
Die Polizei ist im Einsatz, um Verkehrsbehinderungen zu minimieren. Bleiben Sie jedoch geduldig und bewahren Sie Ruhe, wenn es einmal länger dauern sollte. Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Folgen Sie den Anweisungen der Polizei.
Einen Flyer mit den betroffenen Bereich finden Sie hier.
Bei den eingezeichneten Bereichen im Kartenausschnitt handelt es sich um Parkverbotszonen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig abgeschleppt. In dem Bereich wird es Verkehrssperrungen für Fahrzeuge und Fußgänger geben. Bei berechtigtem Interesse wird ein Zugang zu Fuß ermöglicht. Berechtigte sind zum Beispiel Anwohnende, Anliefernde, Pflegedienste, Bedienstete dort ansässiger Firmen und Gäste von Hotels. Bitte haben Sie Verständnis für entstehende Wartezeiten.