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Waffen
Neue Gebühren im Waffenrecht
Mit Gültigkeit ab dem 23.10.2019 wurde die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW geändert

Die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen nach dem Waffengesetz wird in der Tarifstelle 26 geregelt. Hier gab es zum 23.10.2019 erhebliche Änderungen.

Unter anderem wurden die Gebühren für die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines von 55,00 Euro auf 90,00 Euro erhöht. Aber auch Sportschützen und Jäger müssen zukünftig tiefer in die Tasche greifen.

Antragsteller sollten sich daher vorab über die Höhe der jeweiligen Gebühren neu informieren.

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