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Munition für Schusswaffen
Polizeipräsidium Essen informiert zu wichtigen bundesweiten Änderungen im Waffengesetz
Für die Besitzer von Waffen und Munition gibt das Essener Polizeipräsidium auszugsweise wichtige Änderungen bekannt, die nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit heute, Donnerstag, 6. Juli 2017, Gültigkeit haben.

Der Bundestag hatte Mitte Mai 2017 einen Gesetzentwurf zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen.
Diese Änderung tritt nunmehr in Kraft.

Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von Schusswaffen. Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine Besitzstandswahrung.

Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, „straffrei“ illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

Die Zeit dieser Amnestie nutzend, empfiehlt das Essener Polizeipräsidium, illegale Waffen aller Arten und auch Munition bei unseren Polizeidienststellen abzugeben.  

Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen ab sofort in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden.

Ansprechpartner Waffenrecht

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