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Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufgehoben
Sechs Beamtinnen und Beamte nehmen am 29.10.2020 wieder ihren Dienst beim Polizeipräsidium Essen auf

Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 22. Oktober ist das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP) zu dem Ergebnis gekommen, dass beim Polizeipräsidium Essen in sechs vergleichbaren Fällen die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unter den vom Gericht angeführten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

Das LAFP hat daher am 27.10.2020 das Polizeipräsidium Essen gebeten, die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unverzüglich aufzuheben. 

Die Disziplinarverfahren werden jedoch beim LAFP fortgeführt.
Das LAFP übertrug dem Polizeipräsidium Essen die Weiterführung dieser laufenden Disziplinarverfahren. 

Die Betroffenen wurden unverzüglich über diese Entscheidung informiert. 

Mit dem 29.10.2020 werden die Polizeibeamtinnen und -beamten ihren Dienst wieder beim Polizeipräsidium Essen aufnehmen.

Welche Aufgaben die Betroffenen bis zum Ende des Disziplinarverfahrens wahrnehmen werden, wird kurzfristig in enger Abstimmung zwischen der Behördenleitung und der Personalvertretung abgestimmt. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110