Verkehrsunfälle verhindern durch Nächstenliebe?

Verkehrsunfälle verhindern durch Nächstenliebe?
Verkehrsunfälle verhindern durch Nächstenliebe?
Im bald abgelaufenen Jahr 2016 haben sich in den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr mehr als 26000 Verkehrsunfälle mit über 2500 verletzten Personen ereignet.

Die Polizei Essen bemüht sich durch Prävention und gezielte Verkehrsüberwachung die Zahl der Verkehrsunfälle und der Verletzten zu reduzieren. Aber weniger Verkehrsunfälle durch Nächstenliebe, wie soll das gehen?

In den Definitionen für das Wort Nächstenliebe, das uns gerade in der Vorweihnachtszeigt häufig begegnet, finden sich Adjektive wie respektvoll und würdevoll. Sie beschreiben Nächstenliebe als Handeln zum Wohl für andere. Der § 1 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und Rücksicht erfordert und dass niemand mehr als vermeidbar geschädigt oder gefährdet werden darf. Leider scheint diese Grundsatzregelung vielen Verkehrsteilnehmer unbekannt oder zumindest unwichtig zu sein. Wer betrunken Auto fährt, rote Ampeln missachtet, an unübersichtlichen Stellen überholt oder sich an illegalen Autorennen in unseren Innenstädten beteiligt, der nimmt billigend in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder im schlimmsten Fall zu Tod kommen können. Respektvoller Umgang miteinander im Straßenverkehr aber bedeutet zumindest das Beachten der Verkehrsregeln. In unübersichtlichen Verkehrssituationen kann es sinnvoll sein, auf sein Recht zu verzichten, um einen Verkehrsunfall zu vermeiden. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte darauf vertrauen dürfen, dass die anderen, und man selbst natürlich auch, sich so verhalten, dass man unfallfrei an seinem Ziel ankommt. Gegenseitiger Respekt und das Beachten der Verkehrsregeln können daher viele Unfälle und somit auch viel Leid verhindern.

In diesem Sinne wünscht Ihnen die Direktion Verkehr der Polizei Essen ein friedvolles Weihnachtsfest und für das Jahr 2017 eine große Portion Gelassenheit und unfallfreie Fahrt!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110