Mülheim an der Ruhr - Altstadt II:
In einem Mordfall aus dem Jahr 1991 konnte durch Beamte der Ermittlungsgruppe Cold Cases ein heute 62 Jahre alter Tatverdächtiger ermittelt und am Dienstagmorgen (16. April) in Mülheim festgenommen werden. Das Amtsgericht Duisburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen.
Am Nachmittag des 19. Januar 1991 wurde Günter K., ein 63 Jahre alter Friseur aus Mülheim, tot in dem Schlafzimmer seiner Wohnung an der Viktoriastraße aufgefunden. Angestellte seines Friseursalons hatten ihn zuvor als vermisst gemeldet, nachdem er an dem Samstag nicht zur Arbeit erschienen war.
Die Ermittlungen ergaben, dass Günter K. erdrosselt wurde. Der unbekannte Täter durchwühlte die Wohnung des Toten und entwendete hochwertige Uhren sowie Goldmünzen in einem Wert von mehreren Tausend DM.
Zuvor soll der Friseur bis in die frühen Morgenstunden in einer Mülheimer Kneipe gewesen sein und dort Alkohol getrunken haben. Die damals intensiv geführten Ermittlungen führten zu keinem Tatverdächtigen und der mutmaßliche Raubmord blieb zunächst ungelöst.
Zur Aufklärung von ungelösten Fällen wie diesem wurde die Ermittlungsgruppe Cold Cases bei der Polizei Essen eingerichtet. Die Ermittlungsgruppe bearbeitet 56 sogenannte Cold Cases und hat im November des letzten Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie besteht aus drei Ermittlern des Kriminalkommissariat 11 und drei bereits pensionierten Polizeibeamten, die aus ihrem Ruhestand zurückgekommen sind, um in den ungelösten Fällen zu ermitteln.
Der Fall des Günter K. ist einer der Cold Cases, die durch die Ermittlungsgruppe bearbeitet werden. Im Rahmen der damaligen Ermittlungen wurde am Tatort ein Fingerabdruck gesichert. Dieser wurde seiner Zeit mit allen verfügbaren Datenbanken abgeglichen, konnte jedoch damals keiner bereits erfassten Person zugeordnet werden. Ein stetig erfolgender Abgleich des Fingerabdrucks in nationalen und internationalen Datenbanken führte zu einem Treffer in Polen. Daraufhin wurden die Ermittlungen intensiviert und durch die Beamten ein Tatverdächtiger ermittelt. Bei der Person handelt es sich um einen heute 62-Jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, der in Mülheim an der Ruhr wohnt.
Der Mülheimer wurde am Dienstagmorgen vorläufig festgenommen. Ein erneuter Abgleich mit der Fingerabdruckspur vom Tatort erhärtete den Verdacht gegen den 62-Jährigen. Zudem wurde am Tatort gefundene DNA mit der des Mülheimers verglichen und stimmte ebenfalls überein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde am Mittwoch ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 62-Jährigen durch das Amtsgericht Duisburg wegen Mordes erlassen.