Motorradfahrer flieht vor Polizei und verunfallt an Verkehrsinsel

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Motorradfahrer flieht vor Polizei und verunfallt an Verkehrsinsel
Heute Morgen (3. Juni) flüchtete ein 41-jähriger Motorradfahrer vor der Polizei und verunfallte letztendlich an einer Verkehrsinsel an der Schwanenkampstraße / Ottilienstraße. Der Fahrer wurde schwerverletzt.
PLZ
45127
Polizei Essen
Polizei Essen

Essen-Westviertel: 

Heute Morgen (3. Juni) flüchtete ein 41-jähriger Motorradfahrer vor der Polizei und verunfallte letztendlich an einer Verkehrsinsel an der Schwanenkampstraße / Ottilienstraße. Der Fahrer wurde schwerverletzt. 

Gegen 0:35 Uhr fuhr der Essener auf seinem Motorrad (KTM) auf der Schederhofstraße in Fahrtrichtung Hans-Böckler-Straße. Aufgrund seiner augenscheinlich überhöhten Geschwindigkeit entschied sich ein vorbeifahrendes Streifenteam den Fahrer zu kontrollieren. Als der Fahrer an der Kreuzung Schederhofstraße / Hans-Böckler-Straße an einer roten Ampel anhielt, fuhren die Beamten neben ihn und sprachen ihn zwecks einer Kontrolle an. Daraufhin beschleunigte er plötzlich sein Kraftrad und flüchtete in Fahrtrichtung Grillostraße. Trotz eingeschalteter Anhaltesignale setzte er seine Flucht mit überhöhter Geschwindigkeit fort. Daraufhin verunfallte er an einer Verkehrsinsel an der Schwanenkampstraße / Ottilienstraße, beschädigte ein Verkehrsschild und kam schwerverletzt in einem Gebüsch zu liegen. 

Aufgrund der Verletzung wurde der 41-jährige Deutsche noch vor Ort durch Kräfte des Rettungsdienstes sowie durch einen Notarzt behandelt und daraufhin in ein Krankenhaus gebracht. 

Ein Verkehrsunfallaufnahmeteam sicherte Spuren am Unfallort. Das Motorrad wurde sichergestellt. 

Die Hintergründe der Flucht sowie die Ursache des Unfalls werden ermittelt. Erste Erkenntnisse ergaben den Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben könnte. Daher wurde dem Essener eine Blutprobe entnommen. Weiterhin verfügt der Tatverdächtige offensichtlich über keine gültige Fahrerlaubnis, jedoch über einen offenen Haftbefehl. 

Gegen den Tatverdächtigen wird nun wegen der Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit (§315c StGB), des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (Einzelrennen; §315d StGB) sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) ermittelt. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110