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Sicherheitsdienst mit Schusswaffe bedroht
Nach Fahndung wurde der Täter gefasst.
PLZ
45473
Polizei Essen
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Mülheim Altstadt II

Samstagnacht (20. Mai, gegen 3:40 Uhr) sollte eine junge Frau eine Diskothek an der Sandstraße verlassen, nachdem sie in den Sanitärräumlichkeiten mit einem Lippenstift auf die Wände gemalt hatte. In die Debatte zwischen der jungen Frau und Mitarbeitern der Diskothek schalteten sich auch zwei unbekannte Männer ein.

 

Im Eingangsbereich zog einer dieser Männer eine Schusswaffe, lud sie durch und richtete sie auf einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Die beiden Unbekannten stiegen daraufhin in ein Taxi und flüchteten vom Tatort.

 

Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung konnte das Taxi angehalten und die Fahrgäste kontrolliert werden. Bei einem 21-jährigen Syrer konnte die beschriebene Schusswaffe aufgefunden und sichergestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Schreckschusswaffe.

 

Den 21-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

 

Allgemein bitten wir folgendes zu bedenken:

 

Schreckschusswaffen unterscheiden sich im Einsatzfall optisch nicht von einer scharfen Schusswaffe. Die Unterschiede bestehen lediglich aus einer kleinen Gravur mit dem PTB-Zeichen und dem inneren technischen Aufbau der Waffe.

 

Im Ernstfall müssen die Einsatzkräfte immer davon ausgehen, dass sie einer scharfen Schusswaffe gegenüberstehen.

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