Verfolgungsfahrt über A40 endet mit Verkehrsunfall

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Verfolgungsfahrt über A40 endet mit Verkehrsunfall
Verfolgungsfahrt
PLZ
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Polizei Essen
Polizei Essen

Essen - Frohnhausen: 

Am späten Montagabend (30. September) flüchtete ein 18-jähriger Fahrzeugführer mit einem Hyundai i30 über die BAB40 vor Polizeibeamten, die diesen kontrollieren wollten. Auf der Steeler Straße verunfallte der junge Essener und flüchtete mit seinem 16-jährigen Beifahrer fußläufig. Noch während der Fahndungsmaßnahmen stelle sich der Tatverdächtige der Polizei. 

Gegen 23:50 Uhr beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung einen Hyundai i30 an der Kreuzung Martin-Luther-Straße/ Frohnhauser Straße zu kontrollieren, der ohne eingeschaltete Scheinwerfer unterwegs war. Nachdem die Beamten dem Fahrzeugführer Anhaltezeichen gaben, beschleunigte dieser und flüchtete. Die Beamten verloren den Sichtkontakt und brachen zunächst die Verfolgung ab. Kurze Zeit später gegen 0 Uhr erblickte eine andere Streifwagenbesatzung das Fahrzeug, als dieses an der Auffahrt Mülheim-Heißen auf die BAB40 in Richtung Dortmund auffuhr. Die Verfolgung wurde erneut aufgenommen. Auf der BAB40 touchierte der Flüchtige beim Überholen zwei PKW und verursachte glücklicherweise nur Sachschäden. Bei der Abfahrt Essen-Huttrop verließ der Flüchtige die Autobahn. Von der Abfahrt wollte der Fahrer vermutlich nach rechts auf die Steeler Straße abbiegen, verlor aber offensichtlich die Kontrolle und stieß gegen einen Mast auf einer dortigen Mittelinsel. 

Fahrer und Beifahrer stiegen aus dem verunfallten PKW und flüchteten fußläufig. Umgehend wurde eine Fahndung eingeleitet, die unteranderem durch die Polizeifliegerstaffel sowie einem Diensthund unterstützt wurde. Noch während der Fahndung meldete sich der 18-jährige Fahrer über den polizeilichen Notruf und stellte sich. Der Essener konnte dann an der Steinstraße durch Beamte angetroffen werden. Der 16-jährige Beifahrer konnte im Zuge der Ermittlungen an seiner Wohnanschrift angetroffen werden.

Der 18-jährige Essener mit deutscher Staatsangehörigkeit muss sich nun u.a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteleinfluss verantworten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110