Die Polizei Essen hat sich intensiv auf den Einsatz vorbereitet und war mit starken Kräften vor Ort. In der Spitze versammelten sich schließlich etwa 3000 Teilnehmer.
Im Rahmen der Versammlung wurden neben pro-palästinensischen Fahnen, Symbolen und Zeichen ebenfalls solche gezeigt, die den verbotenen Symbolen des „Islamischen Staates“ und der Taliban ähnelten.
Noch während der Kundgebung überprüfte der polizeiliche Staatsschutz die gezeigten Gegenstände und auch getätigte Parolen. Dabei stellten die Beamten fest, dass diese nicht verboten sind und somit kein Verstoß gegen das Versammlungsrecht darstellen.
Bereits während des Aufzuges wurde deutlich, dass der bei der Polizei Essen angezeigte Versammlungsgrund „Pro-Palästina“ möglicherweise nur vorgeschoben worden war, um eine islamreligiöse Versammlung auf Essens Straßen durchzuführen.
Dies wurde insbesondere dadurch deutlich, dass Ordner eine strikte Geschlechtertrennung vornahmen und Frauen sowie Kinder am Ende des Aufzuges laufen mussten. Auch bei der Abschlusskundgebung mussten Frauen und Kinder an einer anderen Stelle den Reden folgen, als die Männer.
Der Polizei liegen zahlreiche Bild- und Tonaufnahmen der Versammlung vor. Diese werden aktuell durch den Staatsschutz und Dolmetscher ausgewertet. Dabei wird auch darauf geachtet, ob strafrechtlich relevante Aspekte festgestellt werden, die im Laufe der Versammlung nicht beobachtet wurden. In diesen Fällen wird die Polizei Essen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Straftaten konsequent verfolgen.
Die Polizei Essen schützt stets die freiheitliche-demokratische Grundordnung. Der Schutz einer Versammlung ist somit für die Polizei eine wichtige Aufgabe. Jede Versammlung wird von uns neutral und professionell begleitet und den Versammlungsteilnehmern somit ermöglicht, ihr Versammlungsrecht auszuüben.