Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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zwei Polizeibeamtinnen und ein Hund
Unfallopferschutz
Jeder kann Opfer eines Verkehrsunfalls werden.

Hier steht der Mensch im Vordergrund.
Der Bundesgerichtshof hat eine amtliche Definition für den Begriff „Unfall“ geprägt.
Quelle: http://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrsrecht/stichpunkte/u/unfalldefinition.html
Jeder kann „Opfer“ eines Verkehrsunfalls werden und geht anders damit um. Wir sind für diesen Personenkreis da und nehmen uns die nötige Zeit.
Zusammen mit Kooperationspartnern wollen wir Ihnen helfen!

 

Die Opferschützer sind:
Florence Buttler und Sabine Grothus
Direktion Verkehr
Opferschutzstelle
Von-Bock-Straße 50
45468 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: vupo.essen [at] polizei.nrw.de (vupo[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 0201-829-4131
Fax: 0201-829-4149
 

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 
07:00 - 15:00 Uhr


Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten Flyern.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110